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Adressen

Für den Sporttaucher gilt die 3 jährige Untersuchsfrist nach GTÜM. Jeder Allgemein Mediziner ist befugt diese Untersuchung durchzuführen. In Ausländischen Tauchbasen werden Tauchtauglichkeiten die Älter als 1 Jahr sind nicht anerkannt.

Für Taucher der Rettungsorganistionen gilt die GUV 10.7 mit der 1 jährigen Untersuchungsfrist nach BAGUV. Die Untersuchung nach Grundsätzen der BG Arbeiten mit Überdruck (G31) statt. Unter dem Verzeichnis GTÜM finden Sie eine Liste der Zugelassenen Ärzte oder unter Adressen der GTÜM.