Neue Regeln für Radfahrer
Seit dem 1. September 1997 sieht die StVO einige neue Verkehrszeichen vor, die mit dem Radfahren zu tun haben, aber keinesfalls nur für Radfahrer von Bedeutung sind:
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Versuchsweise, bis zum 31. Dezember 2000, können die örtlichen Verkehrsbehörden Einbahnstraßen für Fahrradverkehr in Gegenrichtung öffnen. Voraussetzung: die Einbahnstraße hat nur eine geringe Verkehrsbelastung und die zulässige Höchstgeschwindigkeit ist dort durch Verkehrszeichen auf 30 km/h oder weniger begrenzt. Das linke Schild informiert Radfahrer darüber, daß sie in die für den motorisierten Verkehr gesperrte Straße einfahren dürfen. Das rechte macht die anderen Verkehrsteilnehmer darauf aufmerksam, daß ihnen Radfahrer entgegenkommen können.
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Mit dem Verkehrszeichen "Fahrradstraße"
können die örtlichen Verkehrsbehörden dort, wo reger
Fahrradverkehr herrscht, ganze Straßen für Radfahrer
reservieren, die dann auch nebeneinander fahren dürfen.
Aber: durch ein Zusatzschild kann motorisierter Verkehr in
Fahrradstraßen zugelassen werden; alle müssen eine mäßige
Geschwindigkeit einhalten.
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Quelle: Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen