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Höhere Bußgelder ab 1. Mai 2000


Hier die wichtigsten Änderungen:

 

Geschwindigkeitsverstöße

Geschwindigkeitsüberschreitung (begangen mit Pkw) um ...

bis 50 km/h bleibt alles beim Alten ! (s. § 3 StVO)      
51 bis 60 km/h
(innerhalb einer geschlossenen Ortschaft)
(außerhalb einer geschlossenen Ortschaft)


175,- €
150,- €


4 Punkte
4 Punkte


2 Monate Fahrverbot
1 Monat Fahrverbot

61 bis 70 km/h
(i.g.O.)
(a.g.O.)


300,- €
275,- €


4 Punkte
4 Punkte


3 Monate Fahrverbot
2 Monate Fahrverbot

71 km/h und mehr
(i.g.O.)
(a.g.O.)


425,- €
375,- €


4 Punkte
4 Punkte


3 Monate Fahrverbot
3 Monate Fahrverbot

 

Sonstige Neuerungen

Befahren der Einbahnstraße in falscher Richtung
... als Radfahrer
... als Radfahrer mit Behinderung
... als Radfahrer mit Gefährdung
... als Radfahrer mit Sachschaden

20,- €
15,- €
20,- €
25,- €
30,- €

 

Linksabbiegen oder Wenden über eine durchgezogene Linie oder
über Sperrflächen
... mit Gefährdung


30,- €
37,- €

 

rechtswidrige Benutzung von Fußgängerzonen oder gesperrter Straßen

15,- €

 

Ladung nicht ordnungsgemäß gesichert

37,- €

 

rechtswidrige Benutzung einer Busspur
... mit Behinderung

15,- €
37,- €

 

fehlendes Warnpiktogramm "Kindersitz" bei Beifahrerairbag

5 ,- €

 

Benutzung Kindersitz (entgegen Fahrtrichtung) trotz aktiven Airbag auf dem
Beifahrersitz

25,- €

 

rechtswidriges Abstellen eines Kfz. mit Saisonkennzeichen, außerhalb des
Zulassungszeitraumes

40,- €

1 Punkt

Inbetriebnahme eines Kfz. mit Kurzzeitkennzeichen nach Fristablauf

50,- €

3 Punkte

Führen eines Taxi ohne ausreichend Ortskenntnis (für Betreiber)

37,- €

 

als Radfahrer "Verbot der Einfahrt" nicht beachtet
... mit Behinderung
... mit Gefährdung
... mit Sachschaden
15,- €
20,- €
25,- €
30,- €
 
als Radfahrer oder Mofafahrer Radweg nicht benutzt oder in nicht zuge-
lassener Richtung befahren
... mit Behinderung
... mit Gefährdung
... mit Sachschaden

15,- €
20,- €
25,- €
30,- €
 
Fahrbahn, Radweg oder Seitenstreifen nicht vorschriftsmäßig benutzt
... mit Behinderung
... mit Gefährdung
... mit Sachschaden
10,- €
15,- €
20,- €
25,- €
 

 

 


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