Höhere Bußgelder ab 1. Mai 2000
Hier die wichtigsten Änderungen:
Geschwindigkeitsverstöße
Geschwindigkeitsüberschreitung (begangen mit Pkw) um ...
| bis 50 km/h bleibt alles beim Alten ! (s. § 3 StVO) | |||
| 51 bis 60 km/h (innerhalb einer geschlossenen Ortschaft) (außerhalb einer geschlossenen Ortschaft) |
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61 bis 70 km/h |
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71 km/h und mehr |
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Sonstige Neuerungen
Befahren der Einbahnstraße in
falscher Richtung |
20,- € |
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Linksabbiegen oder Wenden über eine
durchgezogene Linie oder |
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rechtswidrige Benutzung von Fußgängerzonen oder gesperrter Straßen |
15,- € |
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Ladung nicht ordnungsgemäß gesichert |
37,- € |
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rechtswidrige Benutzung einer Busspur |
15,- € |
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fehlendes Warnpiktogramm "Kindersitz" bei Beifahrerairbag |
5 ,- € |
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Benutzung Kindersitz (entgegen
Fahrtrichtung) trotz aktiven Airbag auf dem |
25,- € |
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rechtswidriges Abstellen eines Kfz.
mit Saisonkennzeichen, außerhalb des |
40,- € |
1 Punkt |
Inbetriebnahme eines Kfz. mit Kurzzeitkennzeichen nach Fristablauf |
50,- € |
3 Punkte |
Führen eines Taxi ohne ausreichend Ortskenntnis (für Betreiber) |
37,- € |
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| als Radfahrer "Verbot der Einfahrt" nicht
beachtet ... mit Behinderung ... mit Gefährdung ... mit Sachschaden |
15,- € 20,- € 25,- € 30,- € |
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| als Radfahrer oder Mofafahrer Radweg nicht benutzt
oder in nicht zuge- lassener Richtung befahren ... mit Behinderung ... mit Gefährdung ... mit Sachschaden |
15,- € 20,- € 25,- € 30,- € |
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| Fahrbahn, Radweg oder Seitenstreifen nicht
vorschriftsmäßig benutzt ... mit Behinderung ... mit Gefährdung ... mit Sachschaden |
10,- € 15,- € 20,- € 25,- € |