Neue Regeln an Bushaltestellen
Die neuen Regeln gelten für Auto-, Motorrad-, Mofa- und
Radfahrerinnen und -fahrer.
Verstöße gegen die Vorschriften werden als Ordnungswidrigkeiten
geahndet !
Hinter
dem fahrenden Bus
Der Bus vor Dir schaltet die Warnblinkanlage ein und fährt auf
die Haltestelle zu:
Überholverbot !
Diese Vorschrift gilt auch, wenn mehrere Fahrstreifen in einer
Richtung vorhanden sind.
Erläuterung:
Fahrgäste, die einsteigen wollen, achten jetzt mehr auf den
heranfahrenden Bus als auf den übrigen Verkehr.
Fußgänger laufen über die Straße, um den Bus noch zu
erreichen.
Insbesondere Kinder und ältere Leute sind gefährdet.
Hinter
dem haltenden Bus
Der Bus vor Dir steht an der Haltestelle (auch Haltebucht) mit
eingeschaltetem Warnblinklicht.
Du Darfst nur mit
Schrittgeschwindigkeit !
(höchstens 7 km/h) vorbeifahren und mit ausreichendem Abstand.
Fahrgäste dürfen nicht gefährdet oder behindert werden. Falls
nötig, mußt Du anhalten.
Erläuterung:
Fahrgäste steigen jetzt ein und aus. Fußgänger laufen plötzlich
auf die Straße.
Kinder achten nicht auf den Verkehr und rennen darauf los.
Der Bus
im Gegenverkehr
Der Bus hält mit eingeschaltetem Warnblinklicht auf der anderen
Fahrbahnseite.
Du kommst ihm entgegen. Du darfst nur mit
Schrittgeschwindigkeit !
(höchstens 7 km/h) vorbeifahren und mit ausreichendem Abstand.
Fahrgäste dürfen nicht gefährdet oder behindert werden. Falls
nötig, mußt Du anhalten.
Erläuterung:
Du mußt auf die Fahrgäste achten, die die Fahrbahn überqueren
und in den Bus einsteigen wollen oder gerade ausgestiegen sind.
Rechne auch mit eiligen Leuten, die hektisch ihr Ziel anstreben.
Die Vorschrift gilt nicht, wenn die Fahrbahn für den
Gegenverkehr durch Mittelstreifen oder Leitplanken getrennt ist.
Quelle: Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen