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Neue Regeln an Bushaltestellen



Die neuen Regeln gelten für Auto-, Motorrad-, Mofa- und Radfahrerinnen und -fahrer.
Verstöße gegen die Vorschriften werden als Ordnungswidrigkeiten geahndet !


Hinter dem fahrenden Bus

Der Bus vor Dir schaltet die Warnblinkanlage ein und fährt auf die Haltestelle zu:

Überholverbot !

Diese Vorschrift gilt auch, wenn mehrere Fahrstreifen in einer Richtung vorhanden sind.



Erläuterung:
Fahrgäste, die einsteigen wollen, achten jetzt mehr auf den heranfahrenden Bus als auf den übrigen Verkehr.
Fußgänger laufen über die Straße, um den Bus noch zu erreichen.
Insbesondere Kinder und ältere Leute sind gefährdet.


Hinter dem haltenden Bus

Der Bus vor Dir steht an der Haltestelle (auch Haltebucht) mit eingeschaltetem Warnblinklicht.
Du Darfst nur mit

Schrittgeschwindigkeit !

(höchstens 7 km/h) vorbeifahren und mit ausreichendem Abstand.

Fahrgäste dürfen nicht gefährdet oder behindert werden. Falls nötig, mußt Du anhalten.



Erläuterung:
Fahrgäste steigen jetzt ein und aus. Fußgänger laufen plötzlich auf die Straße.
Kinder achten nicht auf den Verkehr und rennen darauf los.


Der Bus im Gegenverkehr

Der Bus hält mit eingeschaltetem Warnblinklicht auf der anderen Fahrbahnseite.
Du kommst ihm entgegen. Du darfst nur mit

Schrittgeschwindigkeit !

(höchstens 7 km/h) vorbeifahren und mit ausreichendem Abstand.

Fahrgäste dürfen nicht gefährdet oder behindert werden. Falls nötig, mußt Du anhalten.



Erläuterung:
Du mußt auf die Fahrgäste achten, die die Fahrbahn überqueren und in den Bus einsteigen wollen oder gerade ausgestiegen sind.
Rechne auch mit eiligen Leuten, die hektisch ihr Ziel anstreben.
Die Vorschrift gilt nicht, wenn die Fahrbahn für den Gegenverkehr durch Mittelstreifen oder Leitplanken getrennt ist.

 

Quelle: Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen


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