Neues zum 1. April 2001
Wurde bislang keine gebührenpflichtige
Verwarnung für das Telefonieren während der Fahrt erhoben, so
kostet einem Kfz-Führer dieses nun 30,- € und einem Radfahrer
15,- € !
Nähere Infos zum "Handyverbot" gibt es hier !
Für das Führen von Fahrzeugen unter Einwirkung alkoholischer
Getränke wurde das Bußgeld erhöht !
So kostet ein Verstoß ab 0,5 Promille bis 1,09 Promille (folgenlose
Fahrt) nun 250,- € Geldbuße.
Hinzu kommen 4 Punkte in Flensburg, sowie 1 Monat Fahrverbot.
Bislang betrug die Höhe der Geldbuße beim einem Promillewert
zwischen 0,50 und 0,79 100,- € - zuzüglich 2 Punkte in
Flensburg und kein Fahrverbot.