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Neues zum 1. April 2001


Wurde bislang keine gebührenpflichtige Verwarnung für das Telefonieren während der Fahrt erhoben, so kostet einem Kfz-Führer dieses nun 30,- € und einem Radfahrer 15,- € !
Nähere Infos zum "Handyverbot" gibt es
hier !



Für das Führen von Fahrzeugen unter Einwirkung alkoholischer Getränke wurde das Bußgeld erhöht !
So kostet ein Verstoß ab 0,5 Promille bis 1,09 Promille (folgenlose Fahrt) nun 250,- € Geldbuße.
Hinzu kommen 4 Punkte in Flensburg, sowie 1 Monat Fahrverbot.

Bislang betrug die Höhe der Geldbuße beim einem Promillewert zwischen 0,50 und 0,79 100,- € - zuzüglich 2 Punkte in Flensburg und kein Fahrverbot.


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