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Mindestalter


Das Mindestalter beträgt ...

25 Jahre für die unbeschränkte Klasse A beim "Direkteinstieg" oder beim Erwerb vor Ablauf der zweijährigen Frist beim Stufenführerschein
21 Jahre bei den Klassen D, D1, DE und D1E
18 Jahre für die Klassen A bei stufenweisem Zugang, B, C, C1, BE, CE und C1E
16 Jahre für die Klassen Al, L, M und T
15 Jahre für fahrerlaubnisfreie Kraftfahrzeuge


Während das Mindestalter für die Klasse 2 bisher 21 Jahre betrug, gilt für die dieser Klasse entsprechenden Klassen C und CE künftig ein Mindestalter von 18 Jahren. Wer noch nicht 21 Jahre alt ist, darf jedoch von seiner Fahrerlaubnis nur dann uneingeschränkt Gebrauch machen, wenn er eine abgeschlossene Ausbildung als Berufskraftfahrer besitzt. Andernfalls darf er nur Beförderungen durchführen, die nicht unter die Vorschriften der Verordnung (EWG) 3820/85 ("EG-Sozialvorschriften") fallen.