Mindestalter
Das Mindestalter beträgt ...
| 25 Jahre | für die unbeschränkte Klasse A beim "Direkteinstieg" oder beim Erwerb vor Ablauf der zweijährigen Frist beim Stufenführerschein |
| 21 Jahre | bei den Klassen D, D1, DE und D1E |
| 18 Jahre | für die Klassen A bei stufenweisem Zugang, B, C, C1, BE, CE und C1E |
| 16 Jahre | für die Klassen Al, L, M und T |
| 15 Jahre | für fahrerlaubnisfreie Kraftfahrzeuge |
Während das Mindestalter für die Klasse 2 bisher 21
Jahre betrug, gilt für die dieser Klasse entsprechenden Klassen
C und CE künftig ein Mindestalter von 18 Jahren. Wer noch nicht
21 Jahre alt ist, darf jedoch von seiner Fahrerlaubnis nur dann
uneingeschränkt Gebrauch machen, wenn er eine abgeschlossene
Ausbildung als Berufskraftfahrer besitzt. Andernfalls darf er nur
Beförderungen durchführen, die nicht unter die Vorschriften der
Verordnung (EWG) 3820/85 ("EG-Sozialvorschriften")
fallen.