Überschrift



§ 57d StVZO (Einbau und Prüfung von Geschwindigkeitsbegrenzern)



Tatbestand

Strafe (€) Punkte Fahrverbot
Sie unterließen es als Halter des o.a. Fahrzeuges, den vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbegrenzern nach Einbau/Reparatur/Änderung durch einen Berechtigten prüfen zu lassen. 25,-    
Sie unterließen es als Halter des o.a. Fahrzeuges, den vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbegrenzern nach Einbau/Reparatur/Änderung durch einen Berechtigten prüfen zu lassen. Der Termin für diese Prüfung war um mehr als 1 Monat überschritten. 40,- 2  
Sie führten das o.a. Fahrzeug keine Bescheinigung über die Prüfung des vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbegrenzers mit. 10,-    
Sie händigten auf Verlangen der zuständigen Person die Bescheinigung über die Prüfung des vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbegrenzers für das o.a. Fahrzeug nicht aus. 10,-    



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