§ 57d StVZO (Einbau und Prüfung von
Geschwindigkeitsbegrenzern)
Tatbestand |
Strafe (€) | Punkte | Fahrverbot |
| Sie unterließen es als Halter des o.a. Fahrzeuges, den vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbegrenzern nach Einbau/Reparatur/Änderung durch einen Berechtigten prüfen zu lassen. | 25,- | ||
| Sie unterließen es als Halter des o.a. Fahrzeuges, den vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbegrenzern nach Einbau/Reparatur/Änderung durch einen Berechtigten prüfen zu lassen. Der Termin für diese Prüfung war um mehr als 1 Monat überschritten. | 40,- | 2 | |
| Sie führten das o.a. Fahrzeug keine Bescheinigung über die Prüfung des vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbegrenzers mit. | 10,- | ||
| Sie händigten auf Verlangen der zuständigen Person die Bescheinigung über die Prüfung des vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbegrenzers für das o.a. Fahrzeug nicht aus. | 10,- |