Überschrift



§ 52 StVZO (Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten)



Tatbestand

Strafe (€) Punkte Fahrverbot
Sie führten das o.a. Fahrzeug dessen Nebelscheinwerfer nicht vorschriftsmäßig angebracht waren. 15,-    
Sie führten das o.a. Fahrzeug dessen Suchscheinwerfer nicht vorschriftsmäßig angebracht waren. 15,-    
Sie führten den o.a. Krankenkraftwagen, dessen besondere Beleuchtungseinrichtung nicht vorschriftsmäßig angebracht war. 15,-    
Sie führten das o.a. Fahrzeug und benutzten dabei vorschriftswidrig die Arbeitsscheinwerfer. 15,-    
Sie führten den o.a. Wohnwagen/das o.a. Wohnmobil und benutzten dabei vorschriftswidrig die Vorzeltleuchten. 15,-    



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