§ 52 StVZO (Zusätzliche Scheinwerfer und
Leuchten)
Tatbestand |
Strafe (€) | Punkte | Fahrverbot |
| Sie führten das o.a. Fahrzeug dessen Nebelscheinwerfer nicht vorschriftsmäßig angebracht waren. | 15,- | ||
| Sie führten das o.a. Fahrzeug dessen Suchscheinwerfer nicht vorschriftsmäßig angebracht waren. | 15,- | ||
| Sie führten den o.a. Krankenkraftwagen, dessen besondere Beleuchtungseinrichtung nicht vorschriftsmäßig angebracht war. | 15,- | ||
| Sie führten das o.a. Fahrzeug und benutzten dabei vorschriftswidrig die Arbeitsscheinwerfer. | 15,- | ||
| Sie führten den o.a. Wohnwagen/das o.a. Wohnmobil und benutzten dabei vorschriftswidrig die Vorzeltleuchten. | 15,- |