Überschrift



§ 50 StVZO (Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht)



Tatbestand Strafe (€) Punkte Fahrverbot

Sie nahmen das o.a. Fahrzeug in Betrieb und verstießen dabei gegen eine Vorschrift über Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht.

15,-    



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