Überschrift



§ 29 StVZO (Überwachung der Kraftfahrzeuge u. Anhänger)



Tatbestand

Strafe (€) Punkte Fahrverbot
Sie unterließen es, das o.a. Fahrzeug zur fälligen Hauptuntersuchung anzumelden. Der Termin war um mehr als 2 Monate überschritten.
... um mehr als 4 Monate überschritten.
... um mehr als 8 Monate überschritten.


15,-
25,-
40,-




2
 
Sie unterließen es, das o.a. Fahrzeug zur fälligen Sicherheitsprüfung vorzuführen. Der Vorführtermin war um mehr als 2 Monate überschritten.
... um mehr als 4 Monate überschritten.
... um mehr als 8 Monate überschritten.


15,-
25,-
40,-




2
 
Sie behoben nicht innerhalb eines Monats die bei dem o.a. Fahrzeug festgestellten Mängel.

10,-

   
Sie führten das o.a. Fahrzeug zur Nachprüfung einer Mängelbeseitigung nicht rechtzeitig vor. 15,-    
Sie wiesen den Monat, in dem das o.a. Fahrzeug spätestens zur Hauptuntersuchung vorgeführt werden musste, nicht durch eine Prüfplakette auf dem amtlichen Kennzeichen nach 10,-    
Sie wiesen den Monat, in dem das o.a. Fahrzeug spätestens zur Hauptuntersuchung vorgeführt werden musste, nicht durch eine Prüfmarke in Verbindung mit einem SP-Schild nach. 10,-    
Sie sorgten nicht dafür, dass sich die an dem o.a. Fahrzeug angebrachte Prüfplakette oder -marke in einem ordnungsgemäßen Zustand befand. 10,-    
Sie missachteten das Verbot oder die Beschränkung für den Betrieb des o.a. Fahrzeuges wegen Fehlens einer gültigen Prüfplatte oder -marke. 40,-

1

 
Sie ließen an dem o.a. Fahrzeug die amtlichen Kennzeichen nicht entstempeln, obwohl der Betrieb infolge fehlender Prüfplakette oder -marke durch die Zulassungsbehörde untersagt war. 15,-    
Sie lieferten den Fahrzeugschein oder den Nachweis über die Betriebserlaubnis des o.a. Fahrzeuges nicht ab, obwohl der Betrieb infolge fehlender Prüfplakette oder -marke durch die Zulassungsbehörde untersagt war. 15,-    
Sie ließen an dem o.a. Fahrzeug die amtlichen Kennzeichen nicht entstempeln und lieferten den Fahrzeugschein oder den Nachweis über die Betriebserlaubnis nicht ab, obwohl der Betrieb infolge fehlender Prüfplakette oder -marke durch die Zulassungsbehörde untersagt war. 15,-    
Sie brachten an dem o.a. Fahrzeug verbotswidrig Einrichtungen an, die zu Verwechslungen mit der Prüfplakette oder -marke Anlass geben könnte. 10,-    
Sie bewahrten den Untersuchungsbericht für das o.a. Fahrzeug nicht bis zur nächsten Hauptuntersuchung auf oder händigten ihn zuständigen Personen oder der Zulassungsbehörde nicht aus. 25,-    
Sie bewahrten das Prüfprotokoll für das o.a. Fahrzeug nicht bis zur nächsten Sicherheitsüberprüfung auf oder händigten ihn zuständigen Personen oder der Zulassungsbehörde nicht aus. 25,-    
Sie führten kein vorschriftsmäßiges Prüfbuch für das o.a. Fahrzeug. 25,-    
Sie bewahrten das Prüfbuch für das o.a. Fahrzeug nicht bis zur endgültigen Außerbetriebsetzung auf. 25,-    



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