§ 38 StVO (Blaues Blinklicht und gelbes
Blinklicht)
Tatbestand |
Strafe (€) | Punkte | Fahrverbot |
| Sie verwendeten missbräuchlich blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn. | 20,- | ||
| Sie unterließen es, einem Einsatzfahrzeug mit eingeschaltetem blauen Blinklicht und Einsatzhorn sofort freie Bahn zu schaffen. | 20,- | ||
| Sie verwendeten missbräuchlich blaues Blinklicht. | 20,- | ||
| Sie verwendeten missbräuchlich gelbes Blinklicht. | 20,- |