Überschrift



§ 38 StVO (Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht)



Tatbestand

Strafe (€) Punkte Fahrverbot
Sie verwendeten missbräuchlich blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn. 20,-    
Sie unterließen es, einem Einsatzfahrzeug mit eingeschaltetem blauen Blinklicht und Einsatzhorn sofort freie Bahn zu schaffen. 20,-    
Sie verwendeten missbräuchlich blaues Blinklicht. 20,-    
Sie verwendeten missbräuchlich gelbes Blinklicht. 20,-    



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