Überschrift



§ 1 StVO (Grundregeln)



Tatbestand Strafe (€) Punkte Fahrverbot

Sie belästigten als Verkehrsteilnehmer einen anderen mehr als nach den Umständen unvermeidbar.

10,-

   

Sie behinderten als Verkehrsteilnehmer einen anderen mehr als nach den Umständen unvermeidbar.

20,-

   

Sie gefährdeten als Verkehrsteilnehmer einen anderen.

30,-

   

Sie schädigten als Verkehrsteilnehmer einen anderen.

35,-

   

Sie fuhren auf das vor Ihnen stehende Fahrzeug auf und verursachten Sachschaden.

35,-

   

Sie fuhren auf das vorausfahrende Fahrzeug auf und verursachten Sachschaden.

35,-

   

Sie kamen von der Fahrbahn ab und verursachten Sachschaden.

35,-

   

Sie gerieten ins Schleudern und verursachten Sachschaden.

35,-

   

Sie streiften beim Vorbeifahren ein Fahrzeug und verursachten Sachschaden.

35,-

   

Sie stießen beim Fahren in eine Parklücke gegen ein stehendes Fahrzeug und verursachten Sachschaden.

20,-

   

Sie stießen beim Fahren aus einer Parklücke gegen ein stehendes Fahrzeug und verursachten Sachschaden.

20,-

   

Sie stellten Ihr Fahrzeug so ab, dass ein anderes Fahrzeug nicht wegfahren konnte.

20,-

   

Sie ließen an einer Fahrbahnverengung die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer acht, so dass es zu einem Unfall mit Sachschaden kam.

35,-

   

Sie ließen beim Befahren der Straße die im Verkehr erforderliche Rücksicht außer acht und beschmutzten dabei einen anderen Verkehrsteilnehmer.

10,-

   

Sie hielten in der Straße in zweiter Reihe und behinderten dadurch einen anderen Verkehrsteilnehmer.

20,-    



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