§ 1 StVO (Grundregeln)
| Tatbestand | Strafe (€) | Punkte | Fahrverbot |
Sie belästigten als Verkehrsteilnehmer einen anderen mehr als nach den Umständen unvermeidbar. |
10,- |
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Sie behinderten als Verkehrsteilnehmer einen anderen mehr als nach den Umständen unvermeidbar. |
20,- |
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Sie gefährdeten als Verkehrsteilnehmer einen anderen. |
30,- |
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Sie schädigten als Verkehrsteilnehmer einen anderen. |
35,- |
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Sie fuhren auf das vor Ihnen stehende Fahrzeug auf und verursachten Sachschaden. |
35,- |
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Sie fuhren auf das vorausfahrende Fahrzeug auf und verursachten Sachschaden. |
35,- |
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Sie kamen von der Fahrbahn ab und verursachten Sachschaden. |
35,- |
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Sie gerieten ins Schleudern und verursachten Sachschaden. |
35,- |
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Sie streiften beim Vorbeifahren ein Fahrzeug und verursachten Sachschaden. |
35,- |
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Sie stießen beim Fahren in eine Parklücke gegen ein stehendes Fahrzeug und verursachten Sachschaden. |
20,- |
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Sie stießen beim Fahren aus einer Parklücke gegen ein stehendes Fahrzeug und verursachten Sachschaden. |
20,- |
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Sie stellten Ihr Fahrzeug so ab, dass ein anderes Fahrzeug nicht wegfahren konnte. |
20,- |
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Sie ließen an einer Fahrbahnverengung die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer acht, so dass es zu einem Unfall mit Sachschaden kam. |
35,- |
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Sie ließen beim Befahren der Straße die im Verkehr erforderliche Rücksicht außer acht und beschmutzten dabei einen anderen Verkehrsteilnehmer. |
10,- |
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Sie hielten in der Straße in zweiter Reihe und behinderten dadurch einen anderen Verkehrsteilnehmer. |
20,- |