§ 15a StVO (Abschleppen von Fahrzeugen)
Tatbestand |
Strafe (€) | Punkte | Fahrverbot |
| Sie verließen beim Abschleppen eines auf der Autobahn liegengebliebenen Fahrzeugs die Autobahn (Zeichen 330) nicht bei der nächsten Ausfahrt. | 20,- | ||
| Sie fuhren an der o.a. Stelle beim Abschleppen eines außerhalb der Autobahn liegengebliebenen Fahrzeugs auf die Autobahn (Zeichen 330) ein. | 20,- | ||
| Sie schalteten beim Abschleppen das Warnblinklicht nicht ein. | 5,- | ||
| Sie schleppten als Führer des o.a. Fahrzeugs ein Kraftrad ab. | 10,- |