Überschrift



§ 15a StVO (Abschleppen von Fahrzeugen)



Tatbestand

Strafe (€) Punkte Fahrverbot
Sie verließen beim Abschleppen eines auf der Autobahn liegengebliebenen Fahrzeugs die Autobahn (Zeichen 330) nicht bei der nächsten Ausfahrt. 20,-    
Sie fuhren an der o.a. Stelle beim Abschleppen eines außerhalb der Autobahn liegengebliebenen Fahrzeugs auf die Autobahn (Zeichen 330) ein. 20,-    
Sie schalteten beim Abschleppen das Warnblinklicht nicht ein. 5,-    
Sie schleppten als Führer des o.a. Fahrzeugs ein Kraftrad ab. 10,-    



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