§ 48 FeV (Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung)
Tatbestand |
Strafe (€) | Punkte | Fahrverbot |
| Sie beförderten in dem Fahrzeug Personen, ohne die erforderliche Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung. | 75,- | 3 | |
| Sie beförderten in dem Fahrzeug Personen, ohne die erforderliche Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mitzuführen bzw. ohne sie zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen. | 10,- | ||
| Sie ließen es zu bzw. ordneten die Inbetriebnahme des o.a. Fahrzeuges an, obwohl dessen Führer keine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung besaß. | 75,- | 3 | |
| Soe ordneten als Halter des o.a. Fahrzeuges die Fahrgastbeförderung an bzw. ließen sie zu, obwohl dessen Führer die erforderlichen Ortskenntnisse nicht nachgewiesen hat. | 35,- | ||
| Sie lieferten ihren Führerschein zur Fahrgastbeförderung nach Entziehung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nicht unverzüglich bei der entscheidenden Behörde ab. | 25,- | ||
| Sie lieferten ihren Führerschein zur Fahrgastbeförderung nach Entziehung der allgemeinen Fahrerlaubnis nicht unverzüglich bei der entscheidenden Behörde ab. | 25,- |