Überschrift



§ 48 FeV (Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung)



Tatbestand

Strafe (€) Punkte Fahrverbot
Sie beförderten in dem Fahrzeug Personen, ohne die erforderliche Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung. 75,- 3  
Sie beförderten in dem Fahrzeug Personen, ohne die erforderliche Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mitzuführen bzw. ohne sie zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen. 10,-    
Sie ließen es zu bzw. ordneten die Inbetriebnahme des o.a. Fahrzeuges an, obwohl dessen Führer keine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung besaß. 75,- 3  
Soe ordneten als Halter des o.a. Fahrzeuges die Fahrgastbeförderung an bzw. ließen sie zu, obwohl dessen Führer die erforderlichen Ortskenntnisse nicht nachgewiesen hat. 35,-    
Sie lieferten ihren Führerschein zur Fahrgastbeförderung nach Entziehung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nicht unverzüglich bei der entscheidenden Behörde ab. 25,-    
Sie lieferten ihren Führerschein zur Fahrgastbeförderung nach Entziehung der allgemeinen Fahrerlaubnis nicht unverzüglich bei der entscheidenden Behörde ab. 25,-    



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